Nur noch

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Freizeitordnung

Mit der Anmeldung zur Freizeit stimmen die Erziehungsberechtigten zu, dass die Leiter bzw. Mitarbeiter der Freizeit die Aufsichtspflicht über den/die Teilnehmer/in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernehmen.

Für die Dauer der Freizeit legen Erziehungsberechtigte es in das Ermessen des behandelnden Arztes und der Freizeitleitung, ob ihr Kind bei einem Unfall oder einer Krankheit notfalls operiert werden muss. Falls eine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten vorher möglich ist, geschieht das in jedem Fall.

Für Unfälle, die durch Ungehorsam, höhere Gewalt oder Übertretung der Freizeitordnung eintreten, kann keine Verantwortung durch die Freizeitleitung übernommen werden.

Wenn durch Ihr Kind Schäden an der Einrichtung, dem Mobiliar oder weiteren (auch technischen) Gegenständen entstehen müssen wir Ihnen, als Erziehungsberechtigtem, diese leider in Rechnung stellen. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Das Mitbringen von elektronischen Medien und Handys ist nicht erlaubt, da dadurch das Miteinander stark beeinträchtigt wird. Bei Bedarf kann Kontakt über die Freizeitleitung hergestellt werden. Die Mitnahme von Messern, Werkzeugen etc. (ausgenommen Taschenmessern) ist nicht gestattet. Gegebenenfalls werden diese Gegenstände eingesammelt und erst am Ende der Freizeit zurückgegeben. Für den Zustand der Geräte wird keine Haftung übernommen.

Bei grober Unkameradschaftlichkeit oder Ungehorsam, der Mitnahme von Alkohol, Zigaretten, etc. oder das Ignorieren der Freizeitregeln (diese werden vor der Freizeit zur Verfügung gestellt) kann eine Rücksendung des Teilnehmers auf eigene Kosten und Verantwortung ohne Rückerstattung der Freizeitkosten erfolgen.


Stornierungsbedingungen

Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 40 Teilnehmern. Eine Abmeldung bis 90 Tage vor der Anreise ist kostenfrei. Falls die danach stornierten Plätze nicht durch nachrückende Anmeldungen besetzt werden können, gilt Folgendes: 89. Tag bis 40. Tag vor Anreise 50%, 39. Tag bis 20. Tag vor Anreise 75%, ab 19. Tag bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen 100% Stornokosten auf Grundlage des vereinbarten Freizeitpreises.